| Magazin

ZAP-Organisation während Pandemiezeiten

Welche Behandlungen führen wir durch, welche nicht? Wie schützen wir unsere Patientinnen und Patienten? Wie schützen wir unser Team? Welche Schutzausrüstung sollen wir nutzen? Für Zahnarztpraxen tun sich im Augenblick gewaltige Fragen auf. Klar ist: Es besteht nach wie vor Versorgungspflicht, auch wenn die Versorgung nur unter erschwerten Bedingungen aufrechterhalten werden kann. Jetzt ist es besonders wichtig, dass Sie Ihr Team straff organisieren und einen Praxisalltag aufrechterhalten, der der Situation angemessen ist.

Solange die KZV kein generelles Behandlungsverbot ausgesprochen hat, muss die Praxisleitung die Behandlungsregeln festlegen. Klären Sie für Ihr weiteres Vorgehen zunächst folgende Fragen (fragen Sie ggf. bei Ihrer KZV nach):

  • Welche Behandlungen gelten als „notwendig“, „ausreichend“, „unaufschiebbar“?
  • Was ist ein dringender Notfall?
  • Wie müssen wir vorgehen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht mehr gewährleistet werden können?
  • Muss eine Vertretung bestimmt werden oder gibt es Notfallzentren, die eine allgemeine zahnärztliche Behandlung anbieten können (keine Corona-Notfall-Behandlungszentren)?
     

Viele wichtige Hinweise liefert Ihnen das Handout der KZBV „Behandlung von Patienten während der Coronavirus-Pandemie“.

Neue Struktur für Sprechstunde und Team

Klären Sie in Teamsitzungen, welche Patienten behandelt werden und in welchem Umfang. Strukturieren Sie außerdem Ihre Sprechzeiten neu, indem Sie Tagesablauf und Mitarbeitereinsatz jeden Tag genau zeitlich festlegen:

  1. Telefonsprechstunde Behandlerin/Behandler
  2. Behandlung von Patienten durch ZFA (deutlich ausgedünnt)
  3. Zeit für die hygienische Aufbereitung der Zimmer zwischen den Behandlungen (lüften, abwarten, bis das Aerosol sich abgesetzt hat, dann erst Flächen desinfizieren)
  4. Telefonische Abfrage der SOP (Standardvorgehensweise) bei bestellten Patienten (Idealerweise 1–2 Tage vor dem Termin, damit am Behandlungstag keine Unruhe aufkommt.)
  5. Telefonzeit für Notfälle oder unsichere Patientinnen und Patienten.
  6. Telefonzeit für Behandlerin/Behandler – Rückruf für Notfälle, ggf. Weitergabe an entsprechende Zentren (s. „Behandlung von Patienten während der Coronavirus-Pandemie“ https://www.kzbv.de/coronavirus-handout-fuer-zahnarztpraxen.1384.de.html
  7. Organisation der Zahntechnik (Anfahrt auf Abruf)
  8. Organisation von Transporten für Notfälle

Ihr Ziel muss sein: Deutlich reduzierter Patientenkontakt bei allen Behandlungen, mehr Telefonate, mehr Dokumentation, straffe Organisation. Planen Sie den Tagesablauf im Voraus. Homeoffice/Backoffice und Behandlerinnen und Behandler müssen sich täglich absprechen.

SOP einhalten

Gewährleisten Sie, dass in Ihrer Praxis die Vorleistungen gemäß Standardvorgehensweisen (SOP) erbracht werden und trotzdem das Ansteckungsrisiko gering ist:
 

  • Stellen Sie eine Mitarbeiterin ab, die die Kontakte mit den Patienten managt (dazu muss man ein bisschen Freude am Telefonieren mitbringen).
  • Leiten Sie Anrufe soweit möglich an Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice weiter, andere Telefonate erfolgen durch die Praxis (Notfallerreichbarkeit, Telefonate durch Zahnarzt).
  • Bestellen Sie Patienten weit versetzt ein, sodass ein Kontakt in der Praxis unterbleibt und die Behandlungszimmer hygienisch aufbereitet werden können.
  • Nutzen Sie die Behandlungszimmer abwechselnd, damit das benutzte Zimmer jeweils gründlich aufbereitet werden kann und der Kontakt von Patienten untereinander vermieden wird.
  • Legen Sie Zeiten fest, in denen Notfallpatienten anrufen können – am besten unter einer gesonderten Rufnummer.
  • Zwischen den Behandlungen werden telefonische Beratungen durchgeführt (Punkte a), f) und h)).

Kein freier Zugang zur Praxis – beschränkte Bewegungsfreiheit in der Praxis

Ihre Praxis sollte nicht mehr frei zugänglich sein, damit das Kontaktverbot eingehalten werden kann. Informieren Sie Ihre Patienten per

  • Anrufbeantworter,
  • Webseite,
  • Aushang vor der Praxis
     

über Ihren geänderten Praxisablauf.

Die strikten Hygieneregeln gelten auch für Empfang und Patienten-WC. Patienten in der Zahnarztpraxis werden vom Team geleitet und möglichst schnell in das Behandlungszimmer begleitet. Das Wartezimmer sollte nur im Notfall genutzt werden.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Qualitätsmanagement

Werden Sie zur Qualitäts­management­beauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!