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Achtung: Rückwirkende Änderung im BMV-Z

Ihre KZV informiert Sie regelmäßig über Änderungen und Beschlüsse und liefert Ihnen wertvolle Daten für die Verwaltung. Die KZV sorgt dafür, dass Sie auf kommende Änderungen gut vorbereitet sind. In einem der nächsten Rundbriefe werden Sie allerdings über rückwirkende Änderungen im BMVZ informiert, konkret geht es um Änderungen bei den Formularen des EBZ. Ihre Software sollte bereits auf dem aktuellen Stand sein. Sie müssen trotzdem wissen, worum es konkret geht.

Korrekturen am BMV-Z können große Auswirkungen auf Ihre Abrechnung haben. Daher ist es wichtig, die Änderungen nebst den neuen Formularen zu kennen. Die folgenden Änderungen bei den Formularen des EBZ wurden von Ihrer Software bereits umgesetzt:

  • Zahnersatz-, Kieferorthopädie- und PAR-Antragsformulare erhalten ab sofort eine Zusatzseite für den Fall eines Zahnarzt- oder Kassenwechsels. 
  • Die §§ 7–11 wurden aufgrund der elektronischen Beantragungs-/Genehmigungsverfahren angepasst.
  • Papierformulare entfallen.

     

Wichtig: Erläuterung mit Ausfüllhinweisen finden Sie bei der KZBV.

 

Auch Schlüsselnummern sind betroffen

Änderungen gab es auch bei den Schlüsselnummern im Bereich Kieferorthopädie. Schlüsselnummern geben eine Vorauswahl von Informationen an und diese können mit Freitexten ergänzt werden. 

Schlüsselnummern spielen eine wichtige Rolle im digitalen Datenverkehr. e-Anträge mit veralteten Schlüsselnummern werden von den Servern der GKV abgelehnt. Sie bekommen eine Fehlermeldung zu den unbekannten Schlüsselnummern. 

 

Checkliste Schlüsselnummern

Vermeiden Sie Fehler bei der Beantragung, indem Sie Folgendes beachten:

  • Achten Sie darauf, dass in aktuellen Plänen keine alten Schlüsselnummern hinterlegt sind.
  • Prüfen Sie ältere Pläne auf aktuelle Schlüsselnummern, bevor Sie sie versenden. 
  • Kontrollieren Sie konsequent bei allen versendeten Plänen die Rückmeldungen der GKV. So fallen Ablehnungen schneller auf. 
  • Kontrollieren Sie Ablehnungen umgehend. 
  • Behalten Sie den Genehmigungszeitraum im Blick. Erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen keine Rückmeldung von der GKV, kann dies gem. § 13 SGB V eine Genehmigung auslösen.
  • Lassen Sie eine geänderte Planung noch einmal von der Behandlerin bzw. dem Behandler kontrollieren und versenden Sie den neuen e-Antrag.

     

Wichtig: Erhalten Sie eine Ablehnung aufgrund einer fehlerhaften Schlüsselnummer, können Sie den Antrag nicht erneut versenden. Sie müssen den e-Antrag neu erstellen (Duplizieren) und die veralteten Schlüsselnummern entfernen.

 

JaBr/ES

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