

Analogabrechnung: Positionen auf Patientenwunsch?

Analoge Leistungen gem. § 6 (1) GOZ auf der Rechnung führen oft zu Differenzen beim Erstattungsbetrag und damit zu Unmut bei den Patientinnen und Patienten. Manche bestehen darauf, die analoge Position in eine vorhandene GOZ-Position umzuwandeln, um damit an die Erstattung zu kommen. Lassen Sie sich darauf nicht ein und signalisieren Sie auch kein Entgegenkommen.
Vorsicht: Die Nutzung einer anderen vorhandenen GOZ-Position als Alternative für die analoge Position führt § 6 (1) GOZ ad absurdum und entspricht nicht dem Regelwerk der GOZ.
Nutzen Sie das Beratungsforum
Schwierigkeiten bei der Erstattung können oft durch einen Blick in die Sammlung von Beschlüssen des Beratungsforums gelöst werden. Gibt es einen Beschluss zu einem konkreten Fall der analogen Berechnung, können Sie den betroffenen Kostenerstatter dezent darauf hinweisen:
Es gibt zu dieser Problematik bereits einen Beschluss des Beratungsforums (BZÄK, Verband der Privaten Krankenversicherung, Beihilfestellen von Bund und Ländern). Mit Beschluss Nummer ... wurde die analoge Berechnung beschlossen und legitimiert.
Tipp: Es lohnt sich, die Beschlüsse des Beratungsforums im Blick zu haben, um Patientinnen und Patienten bei der Erstattung zu unterstützen.
Mehr als adäquate Honorierung
Analoge Berechnungen sorgen nicht nur für eine adäquate Honorierung der zahnärztlichen Leistungen nach einer aktuellen Kalkulation. Sie sind auch ein Hinweis auf den Bedarf an neuen selbstständigen Leistungen. Aufgrund der Abrechnung von Zahnarztpraxen werden analoge Berechnungen erfasst, registriert und sorgen in späteren Verhandlungen für eine bessere Verhandlungsbasis Ihrer Standesvertreter. Sie helfen sich selbst und allen anderen Zahnarztpraxen, indem Sie im Rahmen der analogen Berechnung den korrekten Bedarf an Leistungen anzeigen.
Der Blick auf die neue GOÄ für Ärzte sorgt nicht für gute Nachrichten. Sie ist, gelinde gesagt, eine Katastrophe. Aus diesem Grund müssen Zahnarztpraxen für eine Datenbasis sorgen, die einen realen Wert vermittelt. Jeder Verzicht auf die Faktorerhöhung und jeder Verzicht auf eine korrekte analoge Abrechnung schadet in späteren Verhandlungen Ihren Ansprüchen.
Mut zur analogen Berechnung
Gehen Sie die Liste der analogen Positionen der BZÄK durch. Sicher finden Sie viele Positionen die Sie als Leistung bisher nicht separat berechnen. Trauen Sie sich, diese konsequent umzusetzen. Sie verbessern damit nicht nur Ihr Honorar, sondern helfen damit der gesamten freiberuflichen Zahnärzteschaft.
JaBr/ES
© 2025 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Dein Wissensabo
Wickeln Sie sich kontinuierlich weiter - flexibel und praxisnah!

