

Auswirkungen der geplanten GOÄ-Novellierung auf die Arztpraxis

Nach Kritik wurden im Entwurf noch einige Punkte geändert. Der aktualisierte Entwurf (Stand 15.07.2026) ist auf der Website der Bundesärztekammer einzusehen.
Warum überhaupt eine neue GOÄ?
Die aktuell gültige GOÄ basiert im Wesentlichen auf dem Stand der 1980er-Jahre. Viele moderne diagnostische und therapeutische Verfahren lassen sich nur über Analogbewertungen oder Steigerungsfaktoren sachgerecht abrechnen. Gleichzeitig haben sich ärztliche Arbeitsabläufe durch Digitalisierung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und einen höheren Beratungsbedarf erheblich verändert. Diese Entwicklungen soll die neue GOÄ abbilden.
Ein gemeinsamer Vorschlag von BÄK und PKV
Eine Besonderheit der Reformbemühungen ist, dass Bundesärztekammer und PKV-Verband über Jahre hinweg gemeinsam an einem neuen Konzept gearbeitet haben. Auch die Beihilfe wurde in die Entwicklung einbezogen. Nach Angaben der BÄK wurde der Entwurf unter Beteiligung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften entwickelt. Das geplante Gebührenverzeichnis umfasst rund 5.600 Leistungsziffern und soll damit die moderne Medizin wesentlich umfassender abbilden. Ziel ist nicht lediglich eine Aktualisierung einzelner Ziffern. Vielmehr soll die gesamte Systematik der privatärztlichen Vergütung modernisiert werden.
Welche Änderungen sind nach wie vor zu erwarten?
Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zeichnet sich ein grundlegender Systemwechsel ab.
- Leistungsabbildung – mehr Transparenz, aber auch höhere Komplexität: Mit rund 5.600 statt bisher 2.900 Gebührenziffern wird das medizinische Leistungsgeschehen deutlich detaillierter dargestellt.
- Stärkung der sprechenden Medizin: Beratungen und ausführliche Gespräche werden deutlich aufgewertet und umfassender im neuen Verzeichnis abgebildet.
- Feste Eurobeträge statt Faktoren: Der bisherige Gebührenrahmen mit Steigerungsfaktoren entfällt komplett; jede Leistung erhält einen festen Eurobetrag, der durch Zuschlagsziffern aufgewertet werden kann.
- Starke Reduktion von Analogberechnungen: Da moderne Leistungen künftig direkt im Gebührenverzeichnis enthalten sein sollen, wird der Bedarf an Analogberechnungen voraussichtlich sinken.
- Teilweise Abwertung technischer Leistungen
- Ständige Kommission: Eine neu eingerichtete Kommission aus Ärzteschaft, privater Krankenversicherung und Beihilfe soll das Regelwerk künftig fortlaufend anpassen.
Organisatorische Auswirkungen auf die Praxis
Die Einführung der neuen GOÄ wird auch die Praxisorganisation verändern. Zu den notwendigen Vorbereitungen gehören u. a. die Aktualisierung der Praxissoftware, Schulung von Ärztinnen und Ärzten und Abrechnungspersonal, Anpassung interner Abrechnungsrichtlinien, Überarbeitung von Privatpreislisten und Honorarvereinbarungen und die Optimierung der Dokumentation entsprechend den neuen Leistungsbeschreibungen.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Praxen mit einem hohen Anteil sprechender Medizin können von einer verbesserten Honorierung profitieren. Dagegen befürchten Praxen in technisch geprägten Fachgebieten Honorareinbußen. Insgesamt sieht der gemeinsam abgestimmte Entwurf eine schrittweise Ausweitung des Vergütungsvolumens vor, allerdings werden sich die Effekte zwischen den Fachgruppen unterscheiden.
Bis zur offiziellen Einführung bleibt die derzeit gültige GOÄ uneingeschränkt anwendbar. Steigerungsfaktoren, Analogbewertungen und Honorarvereinbarungen behalten daher weiterhin ihre zentrale Bedeutung für eine wirtschaftliche Privatliquidation.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 11.08.2026 in voller Länge in der Online-Ausgabe von ABRECHNUNG exakt. Dein Wissensabo.
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