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Coronaimpfungen beim Zahnarzt – noch fehlen die Voraussetzungen!

Die Bundesregierung will das Impftief des Sommers aufholen. Die Reaktivierung der Impfzentren erfolgt allerdings schleppend. Viele Hausärzte sind überlastet und haben kaum Kapazitäten für Impfungen. Jetzt sollen Zahnärzte und Apotheken in die Impfkampagne einbezogen werden. Doch Vorsicht: Bis dies Realität wird, sind verschiedene Hürden zu nehmen.

Die Lösung scheint naheliegend: Zahnärzte können als approbierte Ärzte die Impfkampagne gut unterstützen. Vorher müssen allerdings technische und juristische Fragen sowie die Impflogistik geklärt werden:

  • Welche rechtlichen und juristischen Grundlagen gelten bei der Impfzulassung von Zahnärzten?
  • Wie kann das Impfen rasch gelernt und geübt werden?
  • Wie werden die Impfungen beim Zahnarzt dokumentiert?
  • Wie erfolgen Aufklärung und Einverständnis der Patienten?
  • Gibt es ausreichend Impfstoff?
  • Wie muss der Impfstoff gelagert werden?
  • Welche technische Ausrüstung ist nötig, um z. B. Beratungsunterlagen bereitzustellen, QR-Codes für Impfzertifikate zu erstellen und Meldung an das RKI zu machen?

 

Achtung: Noch kann nicht in der Zahnarztpraxis geimpft werden!

Die zuständigen Gremien arbeiten unter Hochdruck daran, die Voraussetzungen für Impfungen in Zahnarztpraxen zu schaffen. Mit einer schnellen Umsetzung ist allerdings nicht zu rechnen. Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK, bittet deshalb alle Patienten, vorerst nicht beim Zahnarzt um einen Impftermin zu bitten.
 

Bereiten Sie sich JETZT vor

Nutzen Sie die Zeit bis zum Impfstart, um jetzt praxisintern wichtige Fragen zur Impfung zu klären:

  • Können wir diese Aufgabe als Team stemmen?
  • Schaffen wir den logistischen Aufwand (Aufbereitung des Impfstoffs, Lagerkapazität, Kühlmöglichkeiten)?
  • Wie und wo können wir in unserer Region die Impftechnik rasch und gründlich erlernen?
  • Wer ist erreichbar, wenn Patienten nach einer Impfung ärztliche Notfallhilfe benötigen?
  • Verfügen wir über die technischen Voraussetzungen für Aufklärung, Erfassung, Einverständnis?
  • Kann unsere Software Zertifikate mit QR-Druck erstellen und die Daten übermitteln?
  • Welche Hilfen bekommen wir von unseren regionalen Vertretungen: ZÄK, KZV und KV?
  • Wie rechnen wir Impfungen ab?
     

Impfungen sind mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Wichtig für Ihre Vorbereitung ist deshalb insbesondere die Schutzimpfungs-Richtlinie des GBA.

Thema Abrechnung

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