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Dafür muss Ihre Praxis nicht aufkommen

Sollten Sie für die Aufhebung der Störung in der Telematikinfrastruktur eine Rechnung von Ihrem Servicepartner bekommen, müssen Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.

Das teilte die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) Ende letzter Woche mit und berief sich dabei auf die Betreibergesellschaft Gematik. Stützen Sie sich bei Ihrer Ablehnung auf den Wartungsvertrag mit Ihrem Servicepartner, denn die Kosten für das Update des Konnektors sind bereits über die Pauschalen abgedeckt, die Ihr IT-Dienstleister erhält.

Die KBV hat zur Erstattung der Kosten eine Information erstellt, die Sie sich hier herunterladen können.

Was Sie als Praxis tun sollten, um die Störung aufzuheben, lesen Sie in unserem Beitrag vom 15.06.2020.

Eingang nicht bestellten Schutzmaterials?

Die KBV teilt auf ihrer Seite mit, dass Praxen, die nicht bestelltes Schutzmaterial erhalten haben, dieses nicht bezahlen müssen. Auch um die Rücksendung der Lieferung müssen Sie sich nicht kümmern.

Thema Abrechnung

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