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Das ist neu bei der Abrechnung der Videosprechstunde nach GOÄ

Die „Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder (Beihilfestellen) zu telemedizinischen Leistungen“ ist ein erster Schritt zur Förderung der Videosprechstunde für Privatversicherte. Er beschränkt sich derzeit allerdings noch auf die Leistungserbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie.

So sehen die Sonderregelungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis 30.06.2020 aus:

  • Vorübergehend ist es nicht erforderlich, vor der konsiliarischen Erörterung bzw. im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang einen persönlichen APK zu haben. Es reicht, wenn es einen Videokontakt mit dem Patienten gibt. Handelt es sich um eine Fallkonferenz kann zusätzlich zu den per Videosprechstunde berechnungsfähigen Leistungen die GOÄ-Nr. 60 analog abgerechnet werden.
  • Dasselbe gilt in diesem Zeitraum auch für den Ansatz psychotherapeutischer Leistungen zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung gemäß den GOÄ-Nrn. 801, 807, 808, 860, 885 sowie für psychotherapeutische Leistungen gemäß den GOÄ-Nrn. 804, 806, 817, 846, 849, 861, 863, 870, 886.
     

Abrechnungsvoraussetzung ist dabei auch, dass der Videokontakt statt des persönlichen Gesprächs sich aus den Umständen im Rahmen der COVID-19-Pandemie ergibt.

So sieht die Abrechnungsempfehlung für die analoge Nr. 60 aus:

Leistung

Wert 2,3-fach

Vorstellung eines Patienten und/oder Beratung über einen Patienten in einer interdisziplinären und/oder multiprofessionellen Videokonferenz, zur Diagnosefindung und/oder Festlegung eines fachübergreifenden Behandlungskonzepts, analog Nr. 60 GOÄ

16,09 €

Damit ist diese Leistung vergleichbar mit den EBM-GOPs 01442, 37120 und 37320. Werden diese Fallkonferenzen im EBM als Videosprechstunde erbracht, können jeweils die GOPs 01450/01451 zugesetzt werden. Einen solchen Technik-Zuschlag für die Videosprechstunde gibt es in der GOÄ nicht. Der höhere Aufwand kann dort aber durch eine entsprechende Faktorsteigerung abgebildet werden.  

Thema Abrechnung

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