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Die Corona-Schutzmaßnahmen zu ignorieren kann für Arztpraxen sehr teuer werden

Wir leben seit mehr als eineinhalb Jahren mit der Corona-Pandemie. Da kann es passieren, dass Abstandsregeln, Hygiene und gutes Lüften nicht mehr ganz so ernst genommen werden. Das kann teuer werden. Eine Hausärztin aus Rheinland-Pfalz, die die Corona-Schutzmaßnahmen ablehnte, muss ein saftiges Ordnungsgeld bezahlen.

15.000 Euro sind für eine Hausarztpraxis sehr viel Geld. 15.000 Euro muss eine Hausärztin und Diabetologin aus Rheinland-Pfalz zahlen. So hoch ist das Ordnungsgeld, das die Ärztekammer Rheinland-Pfalz gegen sie verhängte. Auch das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße verlangte von der Ärztin, die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Was war geschehen?
 

Ärztin hatte Corona verharmlost

Die Praxisinhaberin lehnte jede Form von Schutz gegen SARS-CoV-2 ab. Sie war der Meinung, dass der Nasen-Mund-Schutz aus wissenschaftlicher Sicht nicht sinnvoll sei. Sie könne niemanden dazu zwingen. Das gesamte Praxisteam trug keine Maske. Patienten protestierten. Auch die Abstandsregeln wurden nicht eingehalten. Im Wartezimmer standen die Stühle ohne Mindestabstand – alles andere sei eine Bevormundung. Stattdessen hatte die Ärztin Plakate aufgehängt. Zitat: „Corona ist nicht gefährlicher als eine Grippe.“

Als der Landkreis Bad Dürkheim das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz durchsetzen wollte, zog die Ärztin vor das Verwaltungsgericht – und verlor. Die Richter widersprachen der Meinung, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ein schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit sei.
 

Prüfen Sie, ob Sie Ihre Schutz-Maßnahmen noch gut einhalten

Dieser Fall aus Rheinland-Pfalz ist sicher ein Einzelfall. Der allergrößte Teil der Arztpraxen hält die AHA-Regeln sorgfältig ein und hat sein Praxismanagement schon zu Beginn der Pandemie coronakonform geändert. Trennscheiben aus Acryl und Desinfektionsmittelspender gehören zur Normalität, die Videosprechstunde ist vielerorts etabliert. Doch nun kommt der Herbst und mit ihm das Risiko, dass die Infektionszahlen wieder steigen. Denn je mehr die Menschen sich in geschlossenen Räumen aufhalten, desto höher das Infektionsrisiko – wie wir im vergangenen Jahr leidvoll erfahren mussten. Überprüfen Sie deshalb jetzt, ob die Corona-Schutzmaßnahmen in Ihrer Praxis noch auf dem aktuellen Stand sind:

  • Schauen Sie, ob die Stühle im Wartezimmer noch auf Abstand stehen. Bauen Sie kleine Hindernisse ein, in dem Sie z. B. kleine Tische zwischen zwei Stühle stellen. Haben Sie ein kleines Wartezimmer, stellen Sie an anderer Stelle Sitzmöglichkeiten auf. Häufig geht das auch vor der Praxis.
  • Lüften Sie regelmäßig Empfang, Wartezimmer, Labor und Behandlungsräume – auch wenn es bald kalt wird. Die Fenster sollten alle zwanzig Minuten weit geöffnet werden. So vertreiben Sie Aerosole, über die sich SARS-CoV-2 verbreitet.
  • Prüfen Sie, ob die Informationen zu den AHA-Regeln im Wartezimmer noch gut leserlich und aktuell sind. Sie sollten nicht abgenutzt oder verblichen wirken. Denn Ihr Wartezimmer ist Ihr Aushängeschild. Dort sollten es Ihre Patienten trotz Pandemie schön haben.
  • Erinnern Sie Patienten beim Betreten der Praxis konsequent daran, sich die Hände zu desinfizieren. Wer seine Maske nachlässig trägt, darf freundlich aber bestimmt gebeten werden, sie richtig über Mund und Nase zu ziehen.
  • Schaffen Sie Raumluftreiniger und Filter nach EU-Norm Din EN 1822 an, sofern das nicht längst geschehen ist.
  • Achten Sie weiterhin darauf, die Termine zu entzerren und möglichst wenig Menschen gleichzeitig in die Praxis zu bestellen. Dabei unterstützen digitale Terminbuchungssysteme, die online von den Patienten genutzt werden können. Ermahnen Sie Patienten, die ihre Termine nicht einhalten.
     

Nur wenn wir alle gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen, lässt sich in diesem Herbst eine weitere Corona-Welle vermeiden.

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