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GOZ 0010 honorarsicher erweitern

Die GOZ 0010 deckt eine orientierende Untersuchung ab und liefert damit Anhaltspunkte und Indikatoren für weitere notwendige Leistungen. Sie öffnet die Tür zu Leistungen, die der BEMA Ihnen verwehrt. Nutzen Sie diese Tür und lassen Sie sich nicht durch eingefahrenes Denken im BEMA-System einschränken.

Mit der GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes) erheben Sie Befunde und Anamnesen, die in weiteren nachfolgenden Untersuchungen gefestigt werden. 

Wichtig: Die GOZ 0010 ist nicht limitiert und darf nach Notwendigkeit berechnet werden. Abstände, Begrenzungen oder Einschränkungen gibt es nicht. 
 

GOZ 0010 + obligatorische Leistungen

Zu jeder GOZ 0010 können Sie folgende Leistungen obligatorisch hinzufügen:

  1. Beratungen: Befunde werden erläutert, weitere Therapien als Ergebnis der 0010 werden angesprochen. Dies berechnen Sie zusätzlich mit der GOÄ Ä1 oder Ä3.
  2. Vitalitätsproben: Vitalitätsprüfungen (ViPr/0070) sind nicht limitiert und gehören zur Grunduntersuchung. Rechnen Sie sie zusätzlich ab. Sie sind nicht in der GOZ 0010 enthalten. Vitalitätsproben sind im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht besonders dann wichtig, wenn Rekonstruktionen eingesetzt wurden (Kontrolle Präparationstrauma) oder tiefe kariöse Kavitäten behandelt wurden. Niemand möchte im Urlaub zum endodontischen Notfall werden. Regelmäßige Vitalitätskontrollen sind für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten wichtig. Sie unterliegen außerdem keiner Wirtschaftlichkeitsprüfung.
  3. Gingivalindex und/oder ein Parodontalindex nach GOZ 4005: 2-mal jährlich möglich und zusätzlich zur GOZ 0010 berechenbar.
     

Schleichende parodontale Prozesse sind unangenehm. Das Screening der GKV erlaubt Kontrollen alle 2 Jahre, die GOZ dagegen 2-mal pro Jahr. Nutzen Sie diese Option als Verlaufskontrolle, um schnell eingreifen zu können. Den Ausdruck des PSI als zahnärztliche Bescheinigung können Sie zusätzlich mit der GOÄ Ä 70 berechnen. 

GOZ 0010 + Feindiagnostik

Die GOZ ermöglicht Feindiagnostik auf Basis der GOZ 0010. Dazu gehören folgende Optionen:

  1. Aus 0010 und 4005 ergibt sich ein Verdacht: Die GOZ 4000 ermöglicht hier eine Feindiagnostik. Die analoge Berechnung der BEMA 4 als z. B. 8000a kann auf die GOZ 4000 folgen. Sie müssen allerdings wie im BEMA alle Daten des Formblattes erheben. Da sich die privaten Versicherungen nicht auf ein Formular einigen konnten, ist das Formular BEMA 4 für die analoge GOZ 8000a „PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation“ verpflichtend. Ohne diese Angaben dürfen Sie keine 8000a analog berechnen.
  2. Überstehende Füllungsränder: Mit der GOZ 2130 dürfen Sie diese polieren und überarbeiten. Sie berechnen je Füllung.
  3. Mögliche Probleme im Kiefergelenk: Nutzen Sie die GOZ 8000 für die Funktionsanalyse und ergänzen Sie um weitere analoge Positionen nach GOZ § 6 (1):
    1. CMD – Kurzcheck
    2. Bruxismus-Screening-Index (BSI)
    3. Manuelle Strukturanalyse
    4. Zahnverschleißscreening
      usw.
  4. Defizite in der Mundhygiene, aber noch keine parodontale Erkrankung: Unterstützende Indices und Hilfen nach GOZ 1000/1010 sind möglich.
  5. Kariesrisiko: Die GOZ bietet zusätzliche Versieglungen von Fissuren und Glattflächen nach GOZ 2000 an.
     

In der GOZ gibt es keine Untersuchung für „alles“. Vielmehr bietet die GOZ mit der 0010 eine Grunduntersuchung mit Option zur Feindiagnostik. Diese kann strukturiert und indikationsgerecht durchgeführt werden. Eine Einschränkung wie im BEMA/GKV gibt es nicht. 

JaBr/ES

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