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Kinderwunsch und Leihmutterschaft: Was ist erlaubt?

Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, in einigen anderen Ländern jedoch möglich. Zuletzt erfüllte sich CDU-Politiker Jens Spahn auf diesem Weg seinen Kinderwunsch. Doch wie läuft eine Leihmutterschaft eigentlich ab und welche Möglichkeiten gibt es hierzulande bei unerfülltem Kinderwunsch?

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind für die späteren Wunscheltern aus. Die Schwangerschaft entsteht meist durch eine künstliche Befruchtung. Dabei wird eine Eizelle der Leihmutter oder einer Spenderin mit den Samenzellen des Wunschvaters oder eines Spenders befruchtet. Der entstandene Embryo wird anschließend in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. 

Das Embryonenschutzgesetz untersagt Ärztinnen und Ärzten in Deutschland, eine Schwangerschaft zum Zweck einer Leihmutterschaft herbeizuführen. Auch die Vermittlung einer Leihmutter ist nicht erlaubt. Wer diesen Weg dennoch gehen möchte, weicht deshalb häufig auf Länder aus, in denen Leihmutterschaft legal ist. 
 

Leihmutterschaft im Ausland

Der erste Schritt führt die Wunscheltern meist zu einer spezialisierten Kinderwunschklinik oder einer Vermittlungsagentur im ausgewählten Land. Besonders häufig entscheiden sich deutsche Wunscheltern für eine Behandlung in den USA, weil dort in vielen Bundesstaaten klare rechtliche Regelungen bestehen. Auch Kanada und Griechenland erlauben Leihmutterschaften unter bestimmten Voraussetzungen. Die Gesamtkosten können – je nach Land und Umfang der medizinischen, rechtlichen und organisatorischen Leistungen – zwischen rund 80.000 und 200.000 Euro liegen.
 

Warum ist das Thema umstritten?

Rund um die Leihmutterschaft werden seit Jahren ethische und rechtliche Fragen diskutiert. Dabei geht es u. a. darum, ob Frauen gegen Geld ihren Körper für eine Schwangerschaft zur Verfügung stellen sollten. Oft liegt dahinter große finanzielle Not. Zudem lässt sich später für das Kind ggf. nicht die Frage klären, wo seine Wurzeln liegen.

Befürworter sehen in der Leihmutterschaft dagegen vor allem eine Möglichkeit, Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch oder gleichgeschlechtlichen Paaren den Wunsch nach einer eigenen Familie zu erfüllen. 

Welche Optionen gibt es noch?

Besteht ein unerfüllter Kinderwunsch, gibt es, neben einer regulären Adoption oder Pflegeelternschaft noch weitere Möglichkeiten:

  • Insemination
    Bei einer Insemination werden aufbereitete Samenzellen mit einem dünnen Katheter direkt in die Gebärmutter eingebracht. Die Befruchtung findet anschließend auf natürlichem Weg im Körper statt. Diese Methode eignet sich beispielsweise bei leicht eingeschränkter Spermienqualität oder wenn Spendersamen verwendet werden.
  • Künstliche Befruchtung (IVF und ICSI)
    Reicht eine Insemination nicht aus oder liegen andere Ursachen vor, kommen eine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) infrage. Bei der IVF werden Ei- und Samenzellen im Labor zusammengebracht. Bei der ICSI wird eine einzelne Samenzelle direkt in die Eizelle eingebracht. Der entstandene Embryo wird anschließend in die Gebärmutter eingesetzt.
    Die Erfolgsaussichten hängen vor allem vom Alter der Frau sowie von der Ursache des unerfüllten Kinderwunsches ab.
  • Samenspende
    Eine Samenspende ist in Deutschland erlaubt und wird u. a. genutzt, wenn keine befruchtungsfähigen Samenzellen vorhanden sind. Sie kann sowohl im Rahmen einer Insemination als auch einer künstlichen Befruchtung eingesetzt werden.
  • Eizellenspende
    Anders ist die Rechtslage bei der Eizellenspende. Sie ist in Deutschland nicht erlaubt. Manche Betroffene lassen die Behandlung deshalb in Ländern wie Spanien oder Tschechien durchführen, in denen sie unter bestimmten gesetzlichen Vorgaben möglich ist.

 

Was übernehmen die Krankenkassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten einer Kinderwunschbehandlung. Bedingung ist u. a., dass beide Partner ihre eigenen Ei- und Samenzellen verwenden und bestimmte Altersgrenzen einhalten. 

 

MT

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