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Leserfrage: Höheres Honorar für PZR – Was ist möglich?

Wir sind gerade dabei die Preise für unsere PZR ein wenig zu erhöhen. Dabei ist folgende Frage aufgetaucht: Dürfen wir gesetzlich Versicherten bei der ersten Zahnreinigung im Quartal die Ä1 privat in Rechnung stellen?

Und haben Sie vielleicht noch einen Tipp, was wir bei gesetzlich Versicherten außer der 1040 berechnen können?

 

Antwort unserer Expertin:

Die Ä1 dürfen Sie nur berechnen, wenn die Beratung von der Ärztin oder dem Arzt durchgeführt wurde. Neben der 1040 sind folgende GOZ-Positionen möglich:

  • 4020
  • 4025
  • 0080
  • 2010
  • 2130
  • 1000
  • 1010
  • 4005 (für SBI oder wenn PSI (BEMA) nicht möglich ist)

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.

Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de

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