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Leserfrage: Implantate: Wann greift der Ausnahmefall?

Wann sind die Suprakonstruktionen unserer Kassenpatienten eine Regelversorgung?

Antwort unserer Expertin:

Suprakonstruktionen gehören in folgenden Ausnahmefällen zur Regelversorgung:

  • bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind sowie
  • bei atrophiertem zahnlosem Kiefer.

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