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Leserfrage: Implantate: Wann greift der Ausnahmefall?

Antwort unserer Expertin:
Suprakonstruktionen gehören in folgenden Ausnahmefällen zur Regelversorgung:
- bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind sowie
- bei atrophiertem zahnlosem Kiefer.
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