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Leserfrage: Kronenbehandlung abgebrochen – Was rechnen wir ab?

Antwort unserer Expertin:
Ja, das können Sie. Für die abgebrochene Versorgung stehen Ihnen die GOZ 2230/2240 zu, abhängig vom Fortschritt der rekonstruktiven Phase. GOZ 2200/2210/2220 dürften Sie erst mit der Fertigstellung und Eingliederung berechnet, daher der Zugriff auf die Teilleistung.
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
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