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Leserfrage: Wann darf ich die BEMA üZ berechnen?
Antwort unserer Expertin:
Sie dürfen die üZ immer dann berechnen, wenn tatsächlich überempfindliche freiliegende Zahnhälse/Zahnflächen vorhanden sind. Dies gilt nicht bei beschliffenen Zähnen oder wenn Zähne geglättet werden.
Die üZ sollte gut dokumentiert werden (auch der Verlauf!). Außerdem muss die Maßnahme verordnet werden. Sie dürfen die üZ nicht prophylaktisch anwenden, beispielsweise wenn Behandler oder Patient fürchten, der Zahn könnte empfindlich werden.
Thema Abrechnung
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