| Magazin

Maßnahmen gegen die Bürokratie - KBV stellt Katalog vor

Ärztliche Praxen leiden schon lange unter der zunehmenden Bürokratie. Viele Stunden verbringen die Mitarbeiter monatlich mit reinen Verwaltungsaufgaben. Die KBV hat nun einen umfangreichen Vorschlagkatalog vorgestellt, der die Praxen spürbar entlasten könnte.

Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten - ein Wunsch, den nicht nur viele Ärztinnen und Ärzte hegen, sondern auch zahlreiche MFAs. Dieses Anliegen kollidiert jedoch häufig mit der hohen Arbeitsbelastung, die die bürokratischen Aufgaben verursachen. Das sei so nicht mehr hinnehmbar, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Vorstandsvorsitzender Dr. Stephan Hofmeister dazu: „Die Politik muss bürokratische Prozesse schnellstens vereinfachen und reduzieren“. Er betont, dass die KBV in der Vergangenheit schon viele diesbezügliche Vorschläge gemacht habe, jedoch bislang wenig umgesetzt worden sei. 
 

Alltagstaugliche Vorschläge

Nun macht die KBV einen neuen Anlauf. Dafür hat sie einen Maßnahmen-Katalog mit 21 Bereichen erstellt, in denen eine Entbürokratisierung für deutliche Entlastung sorgen könnte, z. B. 

  • Reduzierung von Anfragen: Wo Informationen bereits vorhanden sind, sollen diese nicht erneut eingefordert werden können, u. a. von Krankenkassen, Versorgungsämtern oder dem medizinischen Dienst. Zudem plädiert die KBV dafür, Anfragen digital zu ermöglichen und bundesweit zu vereinheitlichen. „Viel Zeit ließe sich sparen, wenn die Bearbeitung einer formfreien Anfrage über die jeweilige Praxisverwaltungssoftware möglich wäre“, erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Könnte dadurch der zeitliche Aufwand einer formfreien Anfrage um die Hälfte reduziert werden, könnte sich laut KBV eine Reduzierung der Bürokratiebelastung um mehr als 1 Mio. Stunden ergeben. 
  • Regelungen zu Prüf- und Abrechnungsanträgen: Die KBV fordert zudem, dass Arztpraxen für unbegründete oder unzulässige Prüfungsanträge eine Entschädigung erhalten. Sie nennt als Beispiel eine Auswertung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, die ergeben hatte, dass jeder zweite von den Krankenkassen gestellte Antrag unbegründet ist. Auch Geringfügigkeitsgrenzen bei Einzelfallprüfungen sollten ausgeweitet werden, um Aufwand und Kosten in einem sinnvollen Verhältnis zu halten. Diese Prüfungen hätten in der letzten Zeit massiv zugenommen. Es gehe dabei häufig um eher geringe Rückforderungen, denen jedoch hohe Verfahrens- und Bürokratiekosten gegenüberstehen. 
  • Reform bei Impfstoffverordnungen: Es sollte hier nicht zu Regressen kommen dürfen. Besonders dann nicht, wenn die Praxis z. B. aufgrund von Lieferengpässen auf Einzeldosen statt auf Großpackungen zurückgreifen müsse.
  • Flexibilisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): In ihrem Vorschlagskatalog erläutert die KBV: Jährlich werden rund 116 Mio. AU-Bescheinigungen ausgestellt. Pro Bescheinigung fällt ein Bürokratieaufwand von etwa 2,08 Minuten an. Dies führt zu einer Gesamtbelastung von etwa 4 Mio. Stunden und Kosten von knapp 294 Mio. Euro. Etwa 35 % der Fälle würden jedoch nur 1 bis 3 Tage dauern. Müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst ab dem vierten oder fünften Tag eine AU vorlegen, könnte hier eine hohe zeitliche und finanzielle Entlastung erreicht werden. Dies gelte auch für die sogenannten Kind-Krank-Bescheinigungen für Eltern betreuungsbedürftiger kranker Kinder. 
  • Beschleunigung des Zulassungsverfahrens: Junge Medizinerinnen und Mediziner könnten durch das derzeitige komplexe Zulassungsverfahren abgeschreckt sein. Die KBV fordert, den Einstieg in die vertragsärztliche Versorgung zu vereinfachen. 
     

Stephan Hofmeister hofft, dass sich die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) des Themas annehmen werde. Das gesamte Gesundheitssystem könnte so von finanziellen und zeitlichen Entlastungen profitieren.

 

MT

© 2025 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Teamleitung werden!

Entwickeln Sie Ihre Kompetenzen weiter und stärken Sie Ihre Position in der Praxis - flexibel und praxisnah!