

Praxisdigitalisierung 2026: TI-Umstellung und neue ePA-Regelungen

Zum Jahresbeginn wird das Verschlüsselungsverfahren der Telematikinfrastruktur (TI) nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur vom RSA-Verfahren auf ECC umgestellt (wir berichteten). Schon seit dem Frühjahr warnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dass der Zeitraum für den Austausch der verschiedenen Komponenten zu kurz ist. Diese Befürchtung scheint sich nun zu bewahrheiten.
Unrealistisches Ziel
Nach Angaben der KBV droht ein Engpass: „Sektorenübergreifend sind noch mehr als 50.000 Heilberufsausweise im Einsatz, die ausschließlich das RSA-Verfahren unterstützen“, heißt es. Und das, obwohl die Ausweise der Generation 2.0 laut aufgedrucktem Datum noch länger gültig wären.
Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, verlangt die KBV eine Fristverlängerung. „Wir fordern eine Übergangsfrist von mindestens zwei Quartalen, also bis zum Ende des zweiten Quartals 2026“, betont KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in den Praxisnachrichten. Nur so lasse sich sicherstellen, dass die Versorgung nicht durch technische Hürden beeinträchtigt werde. Denn viele Praxen warten noch auf neue Karten oder auf Installationstermine.
Ohne funktionsfähige Ausweise ist der Zugriff auf zentrale Anwendungen wie das eRezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das Notfalldatenmanagement nicht möglich. Praxen riskieren im schlimmsten Fall eine temporäre TI-Abkopplung, wenn der Wechsel nicht rechtzeitig erfolgt. Laut Sybille Steiner könnte das tausende Praxen betreffen, was einen immensen Schaden für die Digitalisierung bedeuten würde.
Handlungsempfehlungen für Praxen
- Technische Prüfung vornehmen: Gemeinsam mit dem IT-Dienstleister sollten Sie prüfen, ob alle Kartenlesegeräte, Konnektoren und Praxisausweise ECC-fähig sind.
- Neue Ausweise rechtzeitig beantragen: Bestehende eHBA- und SMC-B-Karten sollten Sie spätestens jetzt neu beantragen.
- Übergangsplanung abstimmen: Falls Karten oder Komponenten noch nicht geliefert wurden, sollten Sie sich bei Ihrem technischen Support erkundigen, wie ggf. Übergangszeiten überbrückt werden können.
- Kommunikation intern sicherstellen: Alle Mitarbeitenden, die mit TI-Anwendungen arbeiten, sollten über anstehende Änderungen und drohende Einschränkungen informiert sein.
Mehr Freiraum bei der Befüllung der ePA
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Künftig müssen ärztliche und psychotherapeutische Praxen nicht mehr alle Dokumente verpflichtend in die ePA einstellen, wenn „erhebliche therapeutische Gründe“ dagegensprechen.
„Wir begrüßen sehr, dass die Befüllungspflicht in bestimmten, besonders sensiblen Situationen eingeschränkt wird. Das hatten wir lange gefordert“, erklärt Dr. Sibylle Steiner in den KBV-Praxisnachrichten. Besonders in Bereichen wie der Psychotherapie oder der Kinder- und Jugendmedizin kann das Einfügen bestimmter Inhalte das Vertrauensverhältnis gefährden. Praxen erhalten nun die Möglichkeit, in solchen Fällen zu entscheiden, welche Dokumente in die Akte übernommen werden.
Abrechnungsdaten nicht mehr für alle sichtbar
Parallel dazu wird auch die Handhabung von Abrechnungsdaten angepasst: Diese sind künftig nur noch für die Patientinnen und Patienten selbst einsehbar. Andere Leistungserbringende mit Zugriff auf die ePA können diese Informationen nicht mehr sehen. Damit soll die Transparenz gegenüber den Versicherten gestärkt und der Datenschutz verbessert werden.
Handlungsempfehlungen für Praxen
- Dokumentationsprozesse anpassen: Legen Sie intern fest, in welchen Situationen Dokumente aus therapeutischen Gründen nicht in die ePA eingestellt werden.
- Zugriffsrechte überprüfen: Klären Sie, wer im Team welche Befugnisse zur Befüllung oder Einsicht der ePA besitzt, und passen Sie Berechtigungen ggf. an.
MT
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