

Retten Sie die bMF mit überzeugender Dokumentation

Die bMF im BEMA fordert folgende Indikationen:
- Separieren,
- Beseitigen störenden Zahnfleisches,
- Anlegen von Spanngummi,
- Stillung einer übermäßigen Papillenblutung
Weitere Maßnahmen (wie z. B. bei der GOZ 2030) sind nicht erlaubt. Die bMF im BEMA ist eine Füllposition, deren Berechtigung mit der Dokumentation bewiesen wird. Sie führt nicht zu einer Befundveränderung, die anderweitig nachweisbar wäre. Insofern ist die Dokumentation das wichtigste Instrument, um die bMF abrechnungssicher zu machen.
Wichtig: Die GKV achtet auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit. Bedenken Sie, dass Sie Ihre Berechnung gegenüber der GKV vertreten müssen, ohne individuelle Dokumentation ist das bei der bMF nicht möglich.
Separieren
Müssen Zähne getrennt werden, kann das Separieren die BEMA bMF auslösen. Zudem wird bei gesetzlich Versicherten die bMF auch in der Kieferorthopädie für das Separieren bei Bandeingliederung akzeptiert.
Wichtig: Dokumentieren Sie, womit und warum Sie separieren. Der Befund muss plausibel sein.
Beseitigen störenden Zahnfleisches
Für die Beseitigung von Zahnfleisch mittels Verdrängung kann in der Füllungstherapie die bMF berechnet werden. Idealerweise legen Sie die Gründe dar, z. B. längere Zeit nach Füllungsverlust, eingewachsenes Zahnfleisch o. Ä. Legen sie auch hier die Indikation bei der Füllungstherapie plausibel dar.
Wichtig: Separieren bei Abdrucknahme wird nur toleriert, wenn es „zum Zwecke des Erkennens von unter sich gehenden Stellen, zur Darstellung der Präparationsgrenze oder zur subgingivalen Stufenpräparation“ erfolgte. Dies kommt oft, aber nicht zwingend bei jedem vor. Passen Sie auf, dass nicht der Verdacht der systematischen Abrechnung entsteht.
Anlegen von Spanngummi
Spanngummi oder Kofferdam sind indiziert in der Endodontie als Aspirationsschutz oder für Keimfreiheit, ebenso bei Füllungen oder Fissurenversiegelungen. Insbesondere bei bMF/Kofferdam kann man über die Notwendigkeit des Kofferdams fachlich streiten. Zückt die GKV den Joker „Wirtschaftlichkeit“, brauchen Sie sehr gute Argumente. Ein Kofferdam hat Konfliktpotenzial. Die Gründe für die Abrechnung müssen plausibel und wirtschaftlich notwendig sein.
Tipp: Bei Mehrkostenfüllungen ist die BEMA bMF/Kofferdam schwer von der privaten Füllung abzugrenzen. Greifen Sie im Zweifel auf die GOZ 2040 zur privaten Zuzahlungsfüllungen zurück und verzichten Sie auf die bMF.
Stillung einer übermäßigen Papillenblutung
Eine übermäßige papillare Blutung kann nachfolgende Leistungen erschweren. Eine Stillung der Blutung ist daher absolut nachvollziehbar. Da eine Blutung aber bei einer Präparation auch ganz normal sein kann, sollten Sie die übermäßige Blutung plausibel darlegen. Parodontale Erkrankungen können hier z. B. weitere therapeutische Maßnahmen auslösen. Auch Medikamente können eine Blutung auslösen oder es besteht generell eine Tendenz zu stärkeren Blutungen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Umstände gut dargelegt sind:
- Hinweis auf Medikamente (-> Anamnese) oder die generelle Tendenz zu verstärktem Bluten.
- Bei PAR-Erkrankung leiten Sie ggf. weiterer Leistungen ein.
- Geben Sie den Aufwand an (z. B. es dauerte länger als normal, die Blutung zu stoppen).
- Geben Sie an, womit Sie die Blutung gestoppt haben (Druck, Medikamente o. Ä.).
Nutzen Sie die Möglichkeiten Ihrer Software
Ihr Softwareprogramm ermöglicht Ihnen nicht nur die Zurodnung der BEMA bMF nach
- Separieren,
- Beseitigen störenden Zahnfleisches,
- Anlegen von Spanngummi,
- Stillung einer übermäßigen Papillenblutung,
sondern Sie können auch individuelle Erläuterungen ergänzen. So verhindern Sie, dass jedes Mal die gleiche Formulierung in der Dokumentation auftaucht. Ergänzen Sie jede Indikation mit mehreren Gründen und Maßnahmen.
JaBr/ES
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