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Berufsbild im Wandel: Chancen für Medizinische Fachangestellte in der hausärztlichen Praxis

Der Wandel im Gesundheitswesen bringt für Praxisteams Herausforderungen und Chancen: Besonders MFAs in hausärztlichen Praxen können mit gezielter Weiterbildung neue Positionen erreichen. Dank Qualifizierungschancengesetz sind viele förderfähige Fortbildungen praktisch kostenlos verfügbar.

Immer mehr und immer ältere Patientinnen und Patienten, knapper werdende Ressourcen: Viele Arzt- und Zahnarztpraxen machen sich derzeit fit für die Herausforderungen der Zukunft, indem sie sich als Team breiter aufstellen. Speziell für Hausarztpraxen wird dabei das Primärarztsystem eine besondere Rolle spielen: Das im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehene Prinzip soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern und zugleich das Gesundheitssystem entlasten, indem die Hausarztpraxis grundsätzlich zur ersten und zentralen Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten wird. Ein Paradigmenwechsel, der die herkömmliche Arbeitsweise in vielen Praxen noch weiter verändern wird. Für Mitarbeitende von Praxisteams in hausärztlichen Praxen bringt der Wandel besondere Chancen auf berufliche und persönliche Weiterentwicklung, auf mehr Verantwortung und auf neue Positionen im Praxisteam. Zum Beispiel VERAH, Wundmanager/-in, Praxismanager/-inAbrechnungsmanager/-inTeamleitung oder Qualitätsmanagementbeauftragte/-r: Bei der Behandlung der Patientinnen und Patienten, in der Verwaltung und ebenso in der unternehmerischen Praxisführung werden besonders Hausärztinnen und -ärzte in Zukunft noch mehr Unterstützung und Entlastung durch das Praxisteam benötigen. Kompetenzen müssen dafür aufgebaut, vorhandene Ressourcen effizient koordiniert werden. Eine fachlich hochwertige und menschlich zugewandte Versorgung erkrankter Menschen wird noch mehr als bisher die Leistung eines gut funktionierenden Teams sein.

 

Qualifizierungschancengesetz bietet bis zu 100 % Förderung für Weiterbildung

Bereits seit 2019 wird die Weiterbildung von MFAs und ZFAs gefördert: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht MFAs, ZFAs und anderen Praxismitarbeitenden für viele Weiterbildungen bis zu 100 % Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, und das auch, wenn sie in fester Anstellung und von Arbeitslosigkeit nicht bedroht oder betroffen sind. Seit der neuesten Gesetzesänderung des QCG übernimmt die Agentur für Arbeit auch bei Unternehmen, die 50 oder weniger Mitarbeitende haben, bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Dazu muss die letzte geförderte Weiterbildung auch nicht mehr 4, sondern nur noch 2 Jahre zurückliegen. Voraussetzung ist zudem die Zulassung des Bildungsträgers nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Das PKV Institut ist AZAV-zugelassener Bildungsträger für die Fernlehrgänge Praxismanager/-in, Abrechnungsmanager/-in und Qualitätsmanagementbeauftragte(r), jeweils für die Arzt- und Zahnarztpraxis, sowie für den Fernlehrgang Quereinstieg Arztpraxis. Arbeitgeber können zudem einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Dauer der Förderung beantragen. 

 

In 4 Schritten zur Förderung

So kommen Interessierte in einen förderfähigen Fernlehrgang des PKV Instituts:

1. Reservierung eines Platzes im Fernlehrgang

Wer die Fördermöglichkeit nutzen möchte, sollte zunächst unverbindlich einen Platz im Fernlehrgang zum eigenen Wunschtermin reservieren. „Die Förderung muss unbedingt vor der Anmeldung zum Fernlehrgang beantragt werden“, erklärt Alina Popp, Teilnehmerbetreuerin beim PKV Institut.

2. Kontakt zum Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur

Nach dieser unverbindlichen Reservierung kontaktieren Praxisleitung oder Mitarbeitende den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und beantragen einen Bildungsgutschein. Von ihrem regionalen Arbeitgeberservice erhalten Fortbildungsinteressierte die Kontaktdaten. Neben dem Stichwort ‚Qualifizierungschancengesetz‘ ist es wichtig, hier den genauen Titel des Fernlehrgangs, die Maßnahmennummer, den gewünschten Starttermin und den Anmeldeschluss mitzuteilen, damit der Antrag entsprechend bearbeitet werden kann“, erklärt Popp. Sie ergänzt folgenden Tipp: „Kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice frühzeitig vor Ihrem gewünschten Starttermin zum Fernlehrgang. Oft werden die Anträge sehr schnell bearbeitet, aber erwarten darf man das nicht. Die Bearbeitung des Antrags bei der Arbeitsagentur kann auch mehrere Wochen oder Monate dauern.“ Die örtliche Arbeitsagentur sendet alle Unterlagen zur Beantragung des Bildungsgutscheins zu. Der Antrag muss ausgefüllt und von der Praxisleitung unterschrieben an die Arbeitsagentur zurückgeschickt werden.

3. Lesen der Vorab-Informationen für geförderte Weiterbildung

Die Vorab-Informationen für geförderte Weiterbildung nach QCG können Interessierte hier nachlesen oder im Podcast unter https://www.pkv-institut.de/angebot/qualifizierungschancengesetz (Schritt 3: Ihre persönliche Vorbereitung) nachhören.

4. Senden der Unterlagen ans PKV Institut 

Im vierten und letzten Schritt schicken Fortbildungsinteressierte ihren ausgefüllten Lebenslauf, die vollständige Praxisadresse des aktuellen Arbeitgebers sowie den noch nicht ausgefüllten Bildungsgutschein an: info[at]pkv-institut.de

Die genauen Vorgaben sowie weitere Informationen zur Förderung gemäß QCG gibt es unter https://www.pkv-institut.de/angebot/qualifizierungschancengesetz

SZ


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