SARS-CoV-2-Test: Patienten müssen ausdrücklich der Übermittlung des Ergebnisses zustimmen
Wer über die Corona-Warn-App erfährt, dass er Kontakt zu einer SARS-CoV-2-positiven Person hatte, geht zum Arzt oder zum Testzentrum. Facharzt oder Gesundheitsdienst entnehmen die Probe und beauftragen ein fachärztliches Labor mit dem SARS-CoV-2-Test. In Ihrer Praxis nutzen Sie dazu das neue Formular Muster 10C, das Ihnen über die KV zugesandt wurde. Gesundheitsdienste und Testzentren haben das Muster 10 ODGD erhalten.
Nur vollständig ausgefüllte Formulare gewährleisten die schnelle Nachverfolgung von Infektionsketten
Es ist zwingend erforderlich, dass der Nutzer der Corona-Warn-App sein Einverständnis erklärt, dass das Testergebnis an den vom Robert Koch-Institut betriebenen Server übermittelt wird. Dies geschieht anonym. Nur wenn das Kreuzchen gesetzt ist, können andere Nutzer der Corona-Warn-App über einen möglichen positiven Befund informiert werden.
Denken Sie daher an das Kreuzchen unten auf dem Muster 10C, gleich rechts neben dem QR-Code. Auch die Telefonnummer des Versicherten muss dort eingetragen werden. Der Anbieterverband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM e.V.) beklagt, dass das Kreuzchen bei vielen Überweisungen fehlt.
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