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Schienung in der GKV: Nur semipermanent erlaubt

Aus therapeutischer Sicht kann gesetzlich Versicherten mit gelockerten Zähnen durchaus geholfen werden. Mit einer Schienung kann Zähnen mehr Stabilität verliehen werden. Problematisch ist allerdings, dass in der GKV nur wenig Therapiefreiheit besteht und Sie damit in Ihren Möglichkeiten stark begrenzt sind.

Entscheidend für die Kostenübernahme der Therapie durch die GKV sind die Indikation und die Prognose der Zähne. Die GKV übernimmt nur die Kosten für eine semipermanente Schienung, die der Stabilisierung gelockerter Zähne für einen beschränkten Zeitraum dient. Grundlage einer Schienung sind eine eingehende Diagnostik sowie eine günstige Prognose der betroffenen Zähne.

 

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