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Sub-/supragingival: Beides berechnen, beides dokumentieren!

Im Praxisalltag gehen wichtige Behandlungsinformationen oft unter. Für die Abrechnung fehlt dann die Dokumentation und die Leistung wird nicht abgerechnet. Das gilt besonders für die Belagsentfernung. Hier ist die Dokumentation besonders wichtig, denn die Maßnahmen gelten entsprechend der Region als getrennte und selbstständige Leistungen:
- Supragingival = über dem Zahnfleisch liegend
- Subgingival = unter dem Zahnfleisch liegend
Der Zahnfleischsaum ist abrechnungstechnisch eine Grenze. Oberhalb greifen 4050/4055/4060, unterhalb zusätzlich die analoge Berechnung gem. § 6 (1) in der einfachen Maßnahme und die 4070/4075 als parodontalchirurgische Leistung.
Supragingival: GOZ 4050/4055/4060 + § 6 (1)
In der GOZ werden supragingival liegende Beläge und Ablagerungen mit der GOZ 4050/4055 berechnet. In Nachkontrollen innerhalb von 30 Tagen dürfen Sie auf die GOZ 4060 zugreifen. Die Grenze der Belagsentfernung ist hier der Zahnfleischsaum.
Müssen Sie Beläge/Ablagerungen nichtchirurgisch unterhalb des Zahnfleischsaumes entfernen, dürfen Sie dies in der GOZ als analoge Leistung nach § 6 (1) GOZ zusätzlich berechnen. Eine genaue Dokumentation ist wichtig, denn in der Regel geht es um vereinzelte Zähne.
Subgingival: GOZ 4070/4075 + § 6 (1)
Die Dokumentation ist auch entscheidend, wenn Sie im Rahmen einer AIT in der GOZ eine subgingivale Instrumentierung durchführen. Diese wird ebenfalls nach § 6 (1) GOZ analog berechnet. Das Beratungsforum erlaubt die Berechnung der analogen Position und verweist gemäß Auffassung der BZÄK, des PKV-Verbands und der Beihilfeträger auf die 3010a „einwurzelig“ bzw. 4138a „mehrwurzelig“ mit der Bezeichnung „subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)“.
Zudem verweist das Beratungsforum darauf, dass „die Entfernung der gingivalen/supragingivalen weichen und harten Beläge […] originär nach der GOZ zu berechnen [ist]“.
Wichtig: Mit der AIT a/b ist NICHT die Entfernung der gingivalen/supragingivalen Belägen abgegolten. Mit dieser BEMA-Denkweise verzichten Sie auf Honorar, das Ihnen rechtmäßig für die Belagsentfernung zusteht.
Müssen Sie parodontalchirurgisch subgingivale Konkremente entfernen und eine Wurzelglättung durchführen, berechnen Sie die 4070/4075. Aber auch hier berechnen Sie die supragingivale Entfernung separat mit der GOZ 4050/4055.
Auf Kombinationen achten!
Achten Sie also auf folgende Kombination bei der Entfernung von supra- und subgingivalen Belägen:
- Supra- und subgingivale Belagsentfernung = 4050/4055 + § 6 (1) GOZ
- Supragingivale Belagsentfernung und subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT):
- 4050 + § 6 (1) z. B. 3010a (Vorschlag Beratungsforum)
- 4055 + § 6 (1) z. B. 4138a (Vorschlag Beratungsforum)
JaBr/ES
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