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Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Nun ist es amtlich: Seit vergangenen Samstag müssen sich Urlauber, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, testen lassen. Den Test können sie entweder direkt am Flughafen, Bahnhof, Seehafen oder Grenzübergang durchführen lassen oder aber bei Ihnen in der Praxis.

Nachdem kostenlose Tests für alle Urlaubsrückkehrer schon ein paar Tage länger möglich sind, sind nun diejenigen, die sich vor ihrer Rückkehr nach Deutschland während der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut klassifizierten Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sich testen zu lassen. Ausgenommen davon sind die Rückkehrer, die ein negatives Testergebnis in englischer oder deutscher Sprache nachweisen können. Dieses Ergebnis wiederum darf nicht älter als 48 Stunden alt sein.

Auf einen Blick

  • Die Testpflicht gilt für alle Urlaubsrückkehrer, die sich vor der Einreise in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben
  • Nach Einreise nach Deutschland haben sie die Möglichkeit, sich innerhalb der nächsten 14 Tage testen zu lassen.
  • Rückkehrer aus Risikogebieten können den Nachweis über ein negatives Testergebnis, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, in englischer und deutscher Sprache erbringen.
  • Wer im Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug bei der Einreise eine Aussteigekarte ausgefüllt und abgegeben hat, braucht sich nicht beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Alle anderen müssen sich bei der Behörde melden.
  • So lange noch kein negatives Ergebnis vorliegt, muss sich der Rückkehrer in Quarantäne begeben.
  • Die Wiederholung des Tests (sollte der erste Test negativ ausfallen) nach 5 bis 7 Tagen wird empfohlen und kann im Zweifel auch von der Gesundheitsbehörde angeordnet werden.
  • Wer positiv getestet wurde, muss für 14 Tage in Quarantäne.
  • Wer der Testpflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € rechnen.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Reisende, die ein Risikogebiet nur durchquert haben, ohne dort einen Zwischenhalt eingelegt zu haben.

Hintergrund

Hier lesen Sie die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ihre Patienten können Sie auf das Bundesministerium für Gesundheit verweisen, das umfassend Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland zusammengestellt hat. Da sich aufgrund des unübersichtlichen Infektionsgeschehens die Lage in einzelnen Ländern sehr schnell ändern kann, sollten sich Ihre Patienten zeitnah vor ihrer Abreise und auch während ihres Aufenthalts im Ausland darüber informieren, welche Länder bzw. Regionen vom RKI zu Risikogebieten gezählt werden.

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