

Unvollständige Abrechnung in der Arztpraxis – das unterschätzte wirtschaftliche Risiko
Dass medizinische Leistungen nicht vollständig gemäß EBM, GOÄ oder im Rahmen von IGeLn abgerechnet werden, passiert typischerweise, wenn
- Leistungen gar nicht erfasst werden,
- eine unzutreffende Leistungsziffer gewählt wird, die im Vergleich niedriger honoriert wird als die möglich abzurechnende GOP,
- Steigerungsfaktoren im Rahmen der GOÄ-Abrechnung nicht genutzt werden oder
- Zuschläge, Auslagen oder Zusatzleistungen fehlen.
Somit wird nicht der gesamte medizinische Aufwand abgebildet, und rechtmäßige Honoraranteile werden „verschleudert“. Dahinter steckt meist keine Absicht, sondern Routine, Unsicherheit oder Zeitdruck.
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