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Vordruck 3c BMV-Z: Wissen Sie, was zu tun ist?

Der Vordruck 3c besteht aus 3 Seiten. Sie informieren Patientinnen und Patienten über die Regelversorgung und die geplante tatsächliche Versorgung im Rahmen einer Zahnersatzbehandlung. Wie Sie mit dem Vordruck verfahren müssen, hängt vom Einzelfall ab.

Im Zusammenhang mit Vordruck 3c müssen Sie Folgendes beachten: 

  1. Klären Sie im Vorfeld, ob die Patientin/der Patient eine Zusatzversicherung für Zahnersatz hat.
  2. Erläutern Sie umfassend und anschaulich die Regelversorgung und deren Grenzen.
  3. Erläutern Sie die geplante Therapieversorgung und die Unterschiede zur Regelversorgung. Erläutern Sie „gleichartig“ und „andersartig“ mit einfachen Worten.
  4. Erläutern Sie die Kosten der Therapie im Bezug zur Regelversorgung. Den Kostenunterschied zwischen geplanter Versorgung und Regelversorgung müssen Sie deutlich kommunizieren!
  5. Wünscht die Patientin/der Patient eine gleich- oder andersartige Versorgung, müssen Sie zusätzlich zu Seite 1 auch die Seiten 2 und 3 des Vordrucks 3c ausdrucken, sofern die Patientin/der Patient eine Zusatzversicherung hat. 
  6. Weisen Sie die Patientin/den Patienten darauf hin, dass die Seiten 2 und 3 der Zusatzversicherung vorzulegen sind.

Auf Dokumentation achten und Zusatzversicherung einbinden!

Dokumentieren Sie diese Aufklärung und die Aushändigung der 3 Seiten des Vordrucks 3c. Es ist wichtig, dass die Zusatzversicherung eingebunden wird, damit die Patientin bzw. der Patient Kosten und Eigenanteile genau klären kann. Viele Zusatzversicherungen wollen zusätzlich über die Kostenübernahme der GKV informiert werden. Diese kann die Patientin bzw. der Patient bei der Krankenkasse anfordern, sofern sie nicht automatisch zugestellt wird. Achten Sie darauf, dass Ihre Kostenplanung korrekt und umfassend ist. Sie wird von den Zusatzversicherungen genau geprüft:

  • Kalkulieren Sie mit einem hohen Faktor. In der späteren Rechnungslegung können Sie diesen Spielraum nutzen oder den Faktor senken. Wenn Sie hoch einsteigen, kann Ihre Patientin bzw. Ihr Patient sicher sein, dass es nicht teurer wird als anfangs kalkuliert.
  • Ab Faktor 2,3+ – 3,5 braucht es im Kostenplan keine Begründung. Sie können jedoch schon universell erläutern: „Individuelle Begründung der Faktorsteigerung erfolgt nach § 5 und § 10 der GOZ bei Rechnungslegung“.
  • Ab Faktor 3,5+ müssen Sie zusätzlich einen Vertrag nach § 2 Abs. 1+2 abschießen.
  • Begleitleistungen kommen auf die Vereinbarung nach BMV-Z und nicht auf den eHKP.
  • Planen Sie Leistungen nach GOZ, müssen Sie auch einen Kostenvoranschlag der Zahntechnik anbieten, wenn die voraussichtlichen Kosten für ZT 1000,00 € überschreiten.

Beraten Sie transparent und weisen Sie darauf hin, dass die Zusatzversicherung entsprechend den Vertragsbedingungen agiert. Eventuelle Einschränkungen, die sich daraus ergeben, können in Ihrer Planung nicht berücksichtigt werden. 

Erklären Sie die Versorgungsformen klar und offen

Bei der Erläuterung der Versorgungsformen helfen Ihnen folgende Argumente:

  • Regelversorgung: Die einfachste Versorgung mit Zahnersatz – funktionell, aber nicht ästhetisch hochwertig. Sie richtet sich nach dem Zahnbefund und bietet nur in bestimmten Fällen eine festsitzende Versorgung an.
  • Gleichartige Versorgung: Basis ist die Regelversorgung, die mit besserer Ästhetik und besserem Tragekomfort aufgewertet wird.
  • Andersartige Versorgung: Weicht völlig von der Regelversorgung ab und bietet maximale Ästhetik und höchsten Komfort. Sie findet oft dann Anwendung, wenn die Regelversorgung aufgrund des Befundes nur herausnehmbaren Zahnersatz plant oder eine Brücke als Lückenversorgung. Die andersartige Versorgung bietet in solchen Fällen festsitzenden Zahnersatz oder Implantatversorgung an.

Hier gelangen Sie zur Übersicht über alle Vordrucke und Muster für die vertragszahnärztliche Behandlung.

 

JaBr/ES

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