

Profitieren auch Sie von der staatlichen Qualifizierungsoffensive …
Für kleinere Praxen mit bis zu 9 Mitarbeitern ist das Gesetz besonders interessant, denn sie können die gesamten Weiterbildungskosten vom Staat finanziert bekommen. Aber auch größere Praxen profitieren von dem neuen Gesetz. Ihre Mitarbeiter, die sich beruflich weiterbilden, erhalten einen Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten.
Wer von der Offensive profitieren will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Ausbildungsabschluss muss mindestens 4 Jahre her sein.
- Die Weiterbildung muss einen zeitlichen Umfang von mindestens 160 Stunden haben
- Der Weiterbildungsanbieter muss die spezielle Zertifizierung gemäß AZAV nachweisen
Werden Sie Praxismanagerin und lassen Sie sich diese Weiterbildung vom Staat finanzieren
Das PKV Institut in München erfüllt bei der Weiterbildung zur Praxismanagerin in der Arzt- und Zahnarztpraxis alle vom Staat geforderten Voraussetzungen zur 100-prozentigen Förderung. Unsere nächsten Starttermine im Rahmen dieser Förderung sind:
15. April 2019 und 15. Juli 2019
Interessiert? Dann informieren Sie sich beim Arbeitgeberservice Ihrer Agentur vor Ort. Oder nehmen Sie mit unseren Teilnehmerbetreuerinnen Andrea Kainz und Anja Gessner Kontakt auf. Telefon: 089-45228090. E-Mail: azav@pkv-institut.de


Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 80 90
E-Mail: info@pkv-institut.de
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