

Bundestag beschließt GKV-Spargesetz: Was sich für Praxen ändert
Steigende Ausgaben für Medikamente, Krankenhausbehandlungen und die medizinische Versorgung insgesamt haben die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren stark belastet. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das Maßnahmenpaket die GKV bereits im kommenden Jahr um mehrere Milliarden Euro entlasten.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören u. a.:
- Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente betrug bisher mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Diese soll auf 7,50 Euro bis 15 Euro angehoben werden.
- Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr von der GKV übernommen werden.
- Die bisher von den Krankenkassen gezahlte zweijährliche anlasslose Hautkrebsvorsorge wird überprüft.
- Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 % auf 50 % der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber.
- Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden. Es gelten jedoch diverse Ausnahmen.
- Bei langwierigeren Erkrankungen wird eine Teilkrankschreibung ermöglicht, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber dies möchten.
Einschnitte bei der ambulanten Versorgung
Besonders umstritten sind die neuen Regeln für ärztliche Praxen. Viele medizinische Leistungen, die bislang extrabudgetär vergütet wurden, unterliegen zukünftig wieder einer Mengenbegrenzung. Werden die festgelegten Leistungsmengen überschritten, werden zusätzliche Leistungen nur noch mit Abschlägen vergütet. Das betrifft vor allem ambulante Operationen und Vorsorgeuntersuchungen. Auch mehrere bislang extrabudgetär vergütete Leistungen werden künftig wieder budgetiert. Dazu zählen u. a. der Hausarztvermittlungsfall sowie Zuschläge für die Organspendeberatung und die Befüllung der elektronischen Patientenakte.
Auch bei speziellen Hausarzt-Verträgen (der hausarztzentrierten Versorgung) wird gespart: Wenn sehr viele Patientinnen und Patienten neu an diesen Programmen teilnehmen, wird das Honorar-Plus für die Praxen gedeckelt. Die Regierung möchte so die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig sichern.
„Ein bitterer Tag“
Aus den Reihen der Ärzteschaft kommt massive Kritik (wir berichteten). Nach Auffassung der Verbände stehen die geplanten Einsparungen im Widerspruch zu dem politischen Ziel, künftig mehr Behandlungen ambulant statt stationär zu erbringen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht von einem „bitteren Tag für die Patienten und die medizinische Versorgung“. Aus ihrer Sicht würden die geplanten Einsparungen ausgerechnet den ambulanten Bereich treffen, obwohl dort rund 97 % der Patientinnen und Patienten versorgt würden. Die KBV warnt davor, dass wirtschaftlicher Druck Praxen dazu zwingen könnte, ihr Leistungsangebot einzuschränken oder notwendige Investitionen aufzuschieben. Das Gesetz werde die Beitragssätze kaum stabilisieren, wohl aber die Versorgung reduzieren.
„Ein Weiter so oder sogar noch mehr Termine, wie manche Politiker trotz besseren Wissens fabulieren, kann und wird es nicht geben“, machen die Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner klar.
„Wahllose Kürzungen sind Gift“
Bestürzt äußerte sich erneut der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. „Dieses Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist inhaltlich und handwerklich ein katastrophal schlechtes Gesetz. Es hätte deutlich bessere Alternativen zum Sparen gegeben, als das, was die Ministerin nun durch das Parlament gepeitscht hat“, so die Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. Die Folgen würden nicht nur die hausärztlichen Praxen, sondern alle 74 Millionen GKV-Versicherte konkret zu spüren bekommen. Und weiter: „Diese wahllosen Kürzungen sind Gift für die zukünftigen, dringend notwendigen Strukturreformen – insbesondere für das geplante Primärversorgungssystem, denn dafür braucht die Ministerin starke hausärztliche Praxen! Wenn sie glaubt, dass die Praxen diese Kürzungen kommentarlos schlucken und trotzdem immer mehr Aufgaben übernehmen, dann täuscht sie sich.“
MT
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