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Entbudgetierung in der Hausarztpraxis: Was sich ab 1. Oktober für Sie ändert

Der Begriff „Entbudgetierung" sorgt in vielen Hausarztpraxen für Gesprächsstoff. Was bedeutet diese Neuregelung für Ihren Praxisalltag? Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Das Ende der Budgets: Mehr Honorar für Ihre Leistungen

Ab dem 1. Oktober 2025 ist die Budgetierung für viele hausärztliche Leistungen Geschichte. Alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 sowie hausärztliche Haus- und Heimbesuche (EBM-Nrn. 01410 bis 01413 sowie 01415) werden künftig in voller Höhe vergütet.

 

Neue Finanzierungsstruktur: Die Hausarzt-MGV

Ein neuer Honorartopf, die „Hausarzt-MGV", sichert die vollständige Vergütung. Reichen die Mittel nicht aus, sind Krankenkassen zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Das garantiert Ihnen, dass erbrachte Leistungen tatsächlich honoriert werden.

 

Was ändert sich in der Praxis?

Die bisherigen Mengenbegrenzungen wie Regelleistungsvolumen (RLV) fallen für die entbudgetierten Leistungen weg. Das bedeutet die volle Vergütung bis zur letzten abgerechneten Ziffer. Für die nicht entbudgetierten Leistungen wie beispielsweise Sonografie, kleine Chirurgie oder Schmerzmedizin gelten die regionalen Regelungen der einzelnen KVen in deren Honorarverteilungsmaßstäben, zu denen die KVen online oder per Infoschreiben informieren.

Wichtig: Die Entbudgetierung wirkt sich nicht auf das EBM-Budget für die hausärztlichen Gesprächsleistungen nach der EBM-Nr. 03230 aus. Das Budget von 64 Punkten je Behandlungsfall bleibt bestehen.

 

Ausblick: Weitere Änderungen ab 2026

Zum 1. Januar 2026 startet die neue Vorhaltepauschale mit Kriterien wie Mindestanzahl an Hausbesuchen und bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Eine zusätzliche Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten ist geplant, aber KBV und Krankenkassen haben sich noch nicht geeinigt. 

 

Praktische Tipps

  • Abrechnungssoftware aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxissoftware auf dem neuesten Stand ist und die neuen Abrechnungsmodalitäten unterstützt.
  • Team informieren: Sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Änderungen informiert sind und wissen, welche Leistungen nun entbudgetiert sind und was das für die tägliche Arbeit bedeutet.
  • Honorarentwicklung beobachten: Verfolgen Sie, wie sich die Entbudgetierung auf Ihr Praxishonorar auswirkt und stellen Sie die Weichen für die neue Vorhaltepauschale ab 2026.

 

Schrittweise Umsetzung

Die Änderungen kommen nicht alle auf einmal, sondern werden schrittweise eingeführt. Das gibt Ihnen Zeit, sich auf jede Neuerung vorzubereiten und Praxisabläufe anzupassen. Die Entbudgetierung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung und Anerkennung Ihrer wertvollen Arbeit.
 

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JO

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