| Magazin

KBV-Vertreterversammlung: Dicke Luft zwischen Praxen und Politik

Die Stimmung in vielen ärztlichen Praxen ist angespannt. Das greift die KBV auch auf ihrer Vertreterversammlung auf und fordert erneut Korrekturen des Spargesetzes. Für hitzige Diskussionen sorgten ebenfalls die kürzlichen Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz über Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gibt weiterhin Anlass zur Kritik, so auch auf der KBV-Vertreterversammlung am 4. September in Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert die Bundesregierung dazu auf, das Gesetz umfassend zu korrigieren. Die Finanzierung der ambulanten Versorgung müsse sich stärker am medizinischen Bedarf und an den tatsächlichen Bedingungen in den Praxen orientieren.

Nach Berechnungen der KBV sollen 2027 rund 3 Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen rechnet vor, dass dies umgerechnet einem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen entspricht. „Weniger Mittel bedeuten weniger Termine. Das ist die logische Konsequenz“, verdeutlicht er. Praxen könnten ihre Leistungen auf Dauer nur in dem Umfang anbieten, in dem diese auch finanziert würden.

Das Spargesetz betrifft u. a. Leistungen, die bisher außerhalb der regulären Budgets vergütet wurden. Einige Änderungen sind bereits in Kraft getreten, andere greifen zum 1. Januar 2027 (wir berichteten).
 

Sorgen um Praxen und Arbeitsplätze

KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister verwies auch auf die wirtschaftliche Rolle der Praxen als Arbeitgebende. Nach Angaben der KBV arbeiten dort bundesweit rund 790.000 Menschen. Sinkende Einnahmen könnten damit auch Auswirkungen auf MFAs und andere Beschäftigte haben. 

Auch unter den Delegierten wurden auf der Versammlung Sorgen um die Zukunft niedergelassener Praxen laut. Burkhard Ruppert, Vorsitzender der KV Berlin, formulierte es so: „Uns wird seit 30 Jahren suggeriert, dass wir ein Problem sind. Dabei sind wir ein Teil des Systems und auch die Lösung.“ Die Vertreterversammlung verwies zudem auf steigende Personal- und Betriebskosten bei gleichzeitig sinkenden finanziellen Mitteln und fehlender Planungssicherheit. Gassen sprach mit Blick auf das kommende Jahr sogar von einer „Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“. 

Keine „Nutznießer“
 

In diese ohnehin angespannte Stimmung fiel Ende August ein Auftritt von Bundeskanzler Friedrich Merz in der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz“. Dort konfrontierte ihn die Kinderärztin Bea Merscher mit ihrer deutlichen Kritik an den Einsparungen im Gesundheitswesen. Außerdem warf sie der Bundesregierung u. a. eine Politik zulasten von Kindern vor. Merz wies die Vorwürfe zurück und erwähnte Gesundheitsausgaben von mehr als 500 Milliarden Euro. Die Ärztin bezeichnete er dabei als Teil des Gesundheitssystems, infolge dessen sie „Nutznießerin“ sei. 

Die Formulierung löste in den folgenden Tagen zahlreiche Reaktionen aus. Unter dem Hashtag „Nutznießer“ berichteten Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in sozialen Netzwerken über Arbeitsbelastung, Personalmangel, Nacht- und Bereitschaftsdienste. Einige werteten die Äußerung als mangelnde Anerkennung ihrer Arbeit.

Auch auf der KBV-Vertreterversammlung spielte der Vorfall eine Rolle. Ruppert betonte: „Wir verdienen Geld in diesem System, aber das macht uns nicht zu Nutznießern.“ Beschäftigte arbeiteten auch außerhalb regulärer Sprechzeiten, in Nacht- und Notdiensten und erbrachten teilweise Leistungen, die nicht mehr vergütet würden. „Das ist kein Privileg, das ist Arbeit.“

Noch deutlicher äußerte sich die Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung Petra Reis-Berkowicz auf der anschließenden Pressekonferenz: „Diese Äußerung ist und bleibt eine respektlose Unverschämtheit. Wir sind keine Nutznießer, sondern wichtige Stützpfeiler des Gesundheitswesens.“ Auch Gassen kritisierte die Wortwahl des Kanzlers und erklärte, sie lasse aus seiner Sicht Respekt gegenüber Ärzten und Psychotherapeuten vermissen.

MT

© 2026 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 


Haben Sie uns über Google gefunden?

Mit PKV Institut als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Artikel und Inhalte häufiger in die Schlagzeilen gespielt − gut recherchierte und geprüfte Inhalte, direkt in Ihren Ergebnissen.

>>> Stellen Sie hier PKV Institut als bevorzugte Quelle bei Google ein.

Teams erfolgreich führen!

Unser Fernlehrgang zum/zur Teamleiter/-in bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und mehr Verantwortung zu übernehmen!