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Wissenswertes in Zeiten von Corona

Zum Ende der letzten Woche veröffentlichte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wieder eine Reihe von Änderungen, über die Sie als Mitarbeiterin einer Arztpraxis informiert sein sollten. Aber nicht nur die KBV und der GKV-Spitzenverband haben Neues beschlossen. Auch das Robert Koch Institut und die Telekom waren fleißig und unterstützen Sie in Ihrem Praxisalltag. Wir stellen Ihnen hier die einzelnen Änderungen zusammen und verweisen Sie in gewohnter Weise auf die entsprechenden Seiten mit den dazugehörigen Links. Vertiefen Sie dort Ihre Lektüre.

Neue Infografik zum Kontaktmanagement für Praxispersonal

Das Robert Koch Institut hat seine Infografik zum Umgang mit Mitarbeitern aktualisiert, die nachweislich Kontakt mit einem an SARS-CoV-2 Infizierten hatten. Und zwar in zwei Variationen: einmal bei ausreichender Personalkapazität und einmal bei relevantem Personalmangel.

Mehr dazu auf der Seite der KBV.

Die Infografiken vom RKI bekommen Sie hier.

Physiotherapie und Co. per Video

Heilmittel wie Krankengymnastik oder Ergotherapie werden weiter vom behandelnden Arzt verordnet und sollten das auch. Denn diese Therapien können auch per Video durchgeführt werden, sofern der Heilmitteltherapeut das anbietet und auch der Patient dem zustimmt. Diese Regelung gilt bis zum 31. Mai 2020. Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie auf der Seite der KBV.

Ärztliche Konsultation per Telefon

Ärzte können ihre Patienten jetzt länger und öfter per Telefon betreuen, wenn ihre Patienten wegen des Infektionsrisikos besser zu Hause bleiben. Genauer:  In diesem Quartal lassen sich Telefonkonsultationen von bis zu drei Stunden und 20 Minuten pro Patient abrechnen – zusätzlich zu der GOP 01435 für die telefonische Beratung.

Welche Ziffern Sie unter welchen Bedingungen abrechnen können, lesen Sie auf der Seite der KBV.

Extrabudgetär abzurechnen

Seit dem 1. April gibt es ein neues Verfahren für die Kennzeichnung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Auf diese Weise werden diese Leistungen alle zusätzlich honoriert. Genaueres dazu auf der Seite der KBV.

Aktualisierte Praxisinformation

Die KBV stellt eine aktualisierte Praxisinformation mit Beispielen aus der Praxis zu den Kodierungen von COVID-19 in der Abrechnung und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bereit.

Beachten Sie: Die Kodes können erst dann in der Praxissoftware kodiert werden, wenn dort die entsprechend angepasste Version der ICD-10-GM hinterlegt ist. Die KBV hat diese zur Verfügung gestellt. Sollte die Kodierung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Hersteller.

Mehr dazu auf der Seite der KBV.

Schnellere Ersteinschätzung von Verdachtsfällen unter der 116 117

Damit Hochrisikopatienten richtig behandelt werden können, ist eine schnelle und verlässliche Ersteinschätzung besonders wichtig. Deshalb verfügen die Vermittlungszentralen der KVen (mit der Rufnummer 116 117) jetzt über ein weiteres Instrument, dem sogenannten Covid-Modul. Es ermöglicht eine noch schnellere Abgrenzung. So werden jetzt nicht nur Fieber und Husten, sondern auch Geruchs- und Geschmacksstörungen sowie Dauer und Schwere der Symptome abgefragt. Trotzdem handelt es sich weiterhin um eine Ersteinschätzung und keine Diagnose, betont das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), das das softwaregestützte Ersteinschätzungsverfahren SmED bereitstellt.

Für Patienten und zur Entlastung der Labore: Neue App der Telekom

Die von der Telekom entwickelte App soll Patienten in Echtzeit über das Ergebnis ihres Tests auf SARS-CoV-2 informieren und dadurch die Labore ganz wesentlich entlasten. Sie brauchen dann nicht mehr jeden einzelnen Patienten telefonisch über das Testergebnis informieren.

Bislang arbeitet etwa ein Dutzend Labore mit dieser App. Es werden sicher mehr in den nächsten Wochen, denn sie spart viel Zeit und ist außerdem kostenlos.

Wie gehen Sie in der Praxis konkret vor?

Wenn Ihr Chef oder Ihre Chefin entschieden hat, dass ein Patient getestet werden soll, drucken Sie zwei Etiketten aus – ein Auftragsetikett für das Labor und eines für den Patienten. Danach wird der Patient zu einem COVID-19-Testzentrum mit dem Überweisungsschein und den beiden Etiketten überwiesen. Dort wird ein Abstrich genommen, der wiederum mit einem der beiden Etikette an das Labor geschickt wird. Das zweite Etikett bekommt der Patient nach dem Test mit nach Hause. Das Labor scannt den Barcode ein. Sobald das Labor den Befund ermittelt hat, wird dieser anonymisiert in der Telekom Healthcare Cloud gespeichert. Und der Patient erhält in Echtzeit seinen Befund in der App.

Mehr Infos dazu bekommen Sie hier.

Thema Abrechnung

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