| Magazin
Leserfrage: Porto für KFO-, PAR- und KBR-Pläne berechnen?
Antwort unserer Expertin:
Beim Versand von PAR- und KFO-Plänen dürfen Sie das Porto berechnen, da Ihre Praxis verpflichtet ist, den Antrag selbst an die gesetzliche Krankenkasse zu senden (Anlage 5 § 1 Abs. 1 bzw. Anlage 4 § 1 Abs. 1 BMV- Z).
Es gibt hier regional unterschiedliche Auffassungen. Fragen Sie vor der ersten Abrechnung deshalb bei Ihrer KZV nach. Seien Sie allerdings vorsichtig beim Versand von KBR-Planungen. Viele KBR- Planungen müssen nicht mehr zu Genehmigung vorgelegt werden.
Thema Abrechnung
Machen Sie sich fit!
Bilden Sie sich weiter und werden Sie zertifizierte Abrechungsmanagerin.
Newsletter
Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.